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Entgeltgruppen 1 und 2 in den Zeitarbeits-Tarifen werden zum 01.10.2022 deutlich erhöht

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Im Zuge der Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes treten ab dem 01.10.2023 erhöhte Entgelte in den beiden untersten Entgeltgruppen der Zeitarbeitsbranche in Kraft.

Das niedrigste Entgelt in der Zeitarbeit beträgt ab dem 1. Oktober in der Entgeltgruppe 1 12,43 Euro (zuvor 10,88 Euro). Dies entspricht einer Erhöhung um 14,24%. In der Entgeltgruppe 2a steigt das Stundenentgelt von 11,60 auf 12,63 Euro (+8,87%). In der Entgeltgruppe 2b müssen künftig 12,93 Euro gezahlt werden (zuvor 12,20 Euro- dies entspricht einem Plus von 5,98%).

Die Entgelte liegen somit in der Zeitarbeit auch weiterhin nennenswert über dem allgemeingültigen gesetzlichen Mindestlohn.

Quelle: Redaktion / Bild: depositphotos.com ID:22148409

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